Petitionen

Die Verfassung Hessens garantiert jedermann das Recht, sich mit Beschwerden über Verwaltungsentscheidungen staatlicher Stellen an die Volksvertretung zu wenden. Auch Anregungen oder Ideen können Inhalt einer Petition (= Bitte, Eingabe) sein und damit Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. So wird eine Kontrolle der Verwaltung, aber auch eine Einflussnahme auf die Gesetzgebung durch schriftliche Eingaben der Bürgerinnen und Bürger Hessens ermöglicht.

Die FDP-Fraktion hält dies für ein wichtiges Instrument der Demokratie, das den Bürgerinnen und Bürgern ein persönliches Recht auf Gehör einräumt und gleichzeitig den Abgeordneten zeigt, womit die Bürgerinnen und Bürger Hessens unzufrieden sind, an welchen Stellen staatliches Handeln als problematisch oder verbesserungswürdig empfunden wird. Deshalb versteht sich die FDP-Fraktion als Anwalt derer, die sich in ihrem Umgang mit Behörden benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen.

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