10H-Gesetzesentwurf
- Mehr Schutz für Anwohner vor Windkraftanlagen
- Abstände müssen sich dynamisch an der Größe der Windkraftanlagen orientieren
- Landkreistag, Bauernverband und Gutachter des Bundesumweltamtes unterstützen FDP-Gesetzesinitiative
WIESBADEN – „Mit unserem 10H-Gesetzesentwurf werden die Abstandsgrenzen zwischen der Wohnbebauung und Windkraftanlagen an die real gestiegenen Belastungen angepasst und der Schutz der Menschen vor Schall, Infraschall und Schattenwurf deutlich verbessert. Durch eine Änderung des Baugesetzbuches hatte der Bund im vergangenen Jahr den Ländern dazu die Möglichkeit eröffnet. Wenn Windkraftanlagen immer größer werden und nach Ansicht der Landesregierung auch in Zukunft die Leistungsfähigkeit dieser Anlagen steigen soll, dann muss doch logischerweise auch der Schutz der Menschen vor den immer größeren Stromerzeugungsanlagen besser werden“, erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, René ROCK.
Weiter erklärte Rock:
„Die heute gültigen Richtlinien für die Genehmigung von Windkraftanlagen stammen aus den 90er Jahren und sind mittlerweile völlig überholt. Damals waren Windkraftanlagen 80 Meter hoch, heute sind 200 Meter und mehr Standard. Es sollte Grundkonsens unter allen demokratischen Kräften sein, dass Menschen besser zu schützen sind, wenn sie größeren Belastungen ausgesetzt werden.
Mit unserem Gesetz wird das Modell zur Ermittlung von Abstandsgrenzen auf eine neue Grundlage gestellt. Wir wollen die Grenzen dynamisch an der Größe der Windkraftanlagen ausrichten. Damit schaffen wir eine faire Lösung, die Planungssicherheit für alle Beteiligten bringt und zur Befriedung vieler örtlicher Konflikte um Windkraftanlagen beitragen würde. Statt starren Grenzen von 600 bzw. 1.000 Metern würden die Abstandsgrenzen zur Wohnbebauung nach dem Grundsatz Höhe des Windrades multipliziert mit 10 in Metern errechnet. Diese Regel gilt bereits in Bayern und sollte auch in Hessen, im Interesse der betroffenen Menschen, umgesetzt werden. Mit dem 10H-Gesetz schaffen wir außerdem die ungerechte Zwei-Klassen-Gesellschaft ab, die hier bisher herrscht. Bisher gelten für Menschen, die in Weilern wohnen nur 600 Meter Abstand und für Menschen in Siedlungen 1.000 Meter. Mit unserem Gesetz genießen alle Menschen die gleichen Schutzrechte nach dem Grundsatz 10H.
Deshalb unterstützen beispielsweise der Hessische Landkreistag, der Hessische Bauernverband, der anerkannte Naturschutzverband „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Hessen“ und der Gutachter des Bundesumweltamtes die Gesetzesinitiative der Freien Demokraten. Es gibt also keinen sachlichen Grund, die berechtigten Schutzinteressen der betroffenen Anwohner von Windkraftanlagen abzulehnen. Wenn die CDU/Grüne Landesregierung die Menschen gegen ihr 2-Prozent-Ziel ausspielt, ist das ein Armutszeugnis. In Südhessen wird das 2-Prozent-Ziel bekanntlich nicht erreicht. Deshalb sollte die Gesundheit und Lebensqualität unserer Bürger nicht weiter aufs Spiel gesetzt werden, um einer verfehlten Symbolpolitik zu dienen.“