Anhörung zum H10-Gesetz
- Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung muss sich dynamisch an der Größe der Windkraftanlagen ausrichten
- Schon heute viele Menschen durch Lärm, Schattenwurf und Eiswurf massiv belastet
- Errechnung des Abstands durch Formel „Höhe der Windkraftanlage multipliziert mit 10 in Metern“
WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Anhörung zum H10-Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag erklärte der energiepolitische Sprecher, René ROCK: „Die Anhörung hat belegt, dass aktuell dringender Handlungsbedarf besteht und Anwohner von industriellen Windkraftanlagen deutlich besser geschützt werden müssen. Durch eine Änderung des Baugesetzbuches hatte der Bund im vergangenen Jahr den Ländern dazu die Möglichkeit eröffnet. Die FDP-Fraktion will diese Spielräume nun nutzen, um den Schutz der Menschen, die in unmittelbarer Nähe von Windkraftanlagen leben, deutlich zu verbessern. Denn Windkraftanlagen werden von Jahr zu Jahr immer größer und leistungsfähiger. Damit steigen logischerweise auch die objektiven Belastungen für die Menschen, die im unmittelbaren Umfeld leben. Es ist deshalb dringend notwendig, die Abstandsgrenzen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung anzupassen und bei größeren Anlagen auch größere Abstände vorzuschreiben. Die bisherigen Abstandsregelungen von 600 Metern beziehungsweise 1.000 Metern sind absolut unzureichend, wie die Experten in der Anhörung dargestellt haben.“
Rock weiter:
„Schon heute sind viele Menschen durch Lärm, Schattenwurf und Eiswurf massiv belastet. Die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger haben eindrucksvoll dargelegt, wie ihre Lebensqualität abnimmt, wenn nur wenige hundert Meter neben den eigenen vier Wänden 200 Meter hohe Windkraftanlagen errichtet werden. Nicht zuletzt deshalb verlieren Immobilien im Umfeld solcher Anlagen drastisch an Wert. Touristische Betriebe kämpfen oft um ihre Existenz.
Unabhängig von der Frage, ob man Windkraft grundsätzlich befürwortet oder nicht, muss es doch der Minimalkonsens sein, dass die unmittelbar betroffenen Menschen besser geschützt werden, wenn die Belastungen steigen. Dazu gehört auch, die heutige Zwei-Klassen-Gesellschaft endlich abzuschaffen, in der die Bewohner von Weilern und Streusiedlungen mit Abstandsgrenzen von 600 Metern deutlich schlechter gestellt sind als die Bewohner von Siedlungen mit 1.000 Metern Abstand.
Mit unserem Gesetzentwurf schützen wir alle Menschen gleich, egal in welcher Siedlungsstruktur sie gerade leben. Wenn sich der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung dynamisch an der Größe der Windkraftanlagen ausrichtet und automatisch bei größeren Anlagen zunimmt, schaffen wir eine zukunftssichere und faire Planungsgrundlage für alle. Wir wollen die schon in anderen Bundesländern praktizierte Regelung übernehmen, dass der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zukünftig nach dem Grundsatz „Höhe der Windkraftanlage multipliziert mit 10 in Metern“ errechnet wird. Damit würden sich bei den heute üblichen Windkraftanlagen von 200 Metern Höhe die Abstandsgrenzen auf mindestens 2.000 Meter erhöhen. Jeder, der ein Interesse an der Befriedung der oft emotional geführten Diskussionen vor Ort hat, sollte sich gemeinsam mit uns für mehr Schutz der Anwohner einsetzen.“