Antrag betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags

06.12.2017

Der Landtag wolle beschließen:

Die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags vom 16. Dezember 1993 (GVBl. I S. 628), in Kraft gesetzt und geändert durch Beschluss des Landtags vom 27. Mai 2015 (GVBl. S. 222), wird wie folgt geändert:

Nach § 3 der Geschäftsordnung wird als § 3a „Abwahl von Mitgliedern des Präsidiums“ eingefügt:

„Der Landtag kann Mitglieder des Präsidiums in geheimer Wahl jederzeit abwählen. Die Abwahl ist gültig, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtags zugestimmt haben. Ein dahingehender Antrag kann nur von einer Fraktion oder mindestens einem Zehntel der Mitglieder des Landtags schriftlich eingebracht werden. Die Behandlung des Antrags auf Abwahl im Landtag darf frühestens 48 Stunden nach Eingang des Antrags erfolgen.“

Begründung

Wiesbaden, den 05. Dezember 2017

Für die Fraktion der FDP:
Der Fraktionsvorsitzende

René Rock