FDP kritisiert Chaos bei Hessenkasse

FDP kritisiert Chaos bei Hessenkasse
Finanzminister widerspricht Kreis Offenbach: Es ist genug Geld da

  • René Rock, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, kritisiert Entschuldungsprogramm „Hessenkasse“ als Schuldenverlagerungsprogramm von der Kommune auf das Land und wieder zurück in die Kommune
  • Widersprüchliche Aussagen von Landrat Oliver Quilling und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zur Finanzierung über Kreisumlagenerhöhung im Kreis Offenbach
  • Kommunen zahlen größten Teil der Last

DIETZENBACH – René Rock, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, hat am 24. Oktober 2017, mit Verwunderung und Kritik auf die widersprüchlichen Aussagen von CDU-Landrat Oliver Quilling und des hessischen CDU-Finanzministers Dr. Thomas Schäfer reagiert.

„Es ist kaum zu glauben, aber wahr“, beschrieb Rock die Situation. „Da kündigt Landrat Quilling im Kreistag eine mögliche Beteiligung an der „Hessenkasse“ an, will aber die Einzahlung in die Kasse des Eigenanteils von rund 14 Millionen € im Jahr durch eine Erhöhung der Kreisumlage finanzieren. Daraufhin hat ihm sein CDU-Parteifreund, der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, im Kreishaus in Dietzenbach auf einer Informationsveranstaltung zur Hessenkasse gesagt, dass dies gar nicht nötig sei, weil genug Geld im Kreis Offenbach da sei. Das zeigt sich das ganze Drama der kommunalen Finanzpolitik in Hessen. Hoch verschuldete Kommunen können sich vom Land Hessen vollständig die Schulden übernehmen lassen. Dafür müssen sie aber auch in die Hessenkasse über einen definierten Zeitraum einzahlen. Das Geld dafür holt sich das Land jedoch über den kommunalen Finanzausgleich wieder zurück. Zudem werden die Kommunen bestraft, die gut gewirtschaftet haben und das Entschuldungsprogramm nicht benötigen. Die müssen über den KFA nämlich mitzahlen. 200 hessische Kommunen können profitieren, 247 nicht.“

Für den Anteil des Kreises am Entschuldungsprogramm Hessenkasse müsste der Kreis Offenbach zusätzlich jährlich nochmals 25 Euro pro Kopf (etwa 8,75 Millionen €) aufbringen. Wenn dann der Kreis statt zu sparen die Umlage erhöhe, so Rock, müssten die Kommunen noch mehr zahlen. „Dabei sind sich Landrat und Finanzminister noch nicht einmal einig, ob das überhaupt notwendig ist“, kritisierte er. „Die kommunale Finanzpolitik in Hessen ist ein Desaster. Statt sich auf notwendige Ausgaben wie Investitionen in Ressourcen und Qualität von Kitas oder auch Forschung und Verkehrsinfrastruktur zu konzentrieren, stecken Finanzminister und Landräte ihre Energie in optimale Schuldenumschichtungsprogramme. So ein Durcheinander ohne Schwerpunkte und Belohnung von solidem Haushalten wird es mit der FDP nicht geben.“

„Wenn sich der Kreis Offenbach an der Hessenkasse beteiligen will, dann muss er seinen eigenen Beitrag zum Entschuldungsprogramm selbst erwirtschaften oder an anderer Stelle Geld einsparen. Und nochmals:  Kommunen, die gespart und gute Budgetverwaltung geleistet haben, ihre Kassenkredite massiv reduziert haben, können sich oft nicht für die Hessenkasse qualifizieren. Sie werden bestraft“.

Rock verwies darauf, dass das Geld, mit dem sich das Land Hessen an der Hessenkasse beteilige, ja nicht vom Himmel falle. „300 Millionen € müssen Land und Kommunen bis 2048 jedes Jahr für die Hessenkasse aufbringen. Ein Großteil davon wird über verschiedene Wege von allen, auch von gering verschuldeten, Kommunen getragen. Das Land Hessen stellt Weichen mit finanziellen Folgewirkungen, die lt. Hessischem Städtetag  in den nächsten 30 Jahren in den hessischen kommunalen Haushalten zweistellige Milliardenbeträge binden. Das ist ein undurchschaubarer Kreislauf, der am Ende beim Steuerzahler landet. Land und Kommunen in Hessen meinen, sie könnten sich einfach grenzenlos bedienen, statt für die Bürgerinnen und Bürger solide zu wirtschaften und Geld sinnvoll zu investieren.“

„Die letzte ehrliche Hilfe für die Kommunen war der Schutzschirm, der die eigenen Anstrengungen der Kommunen flankiert, erfolgreich Schulden abgebaut und Defizite gesenkt hat. Schlüssel dazu war die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Freiheit der Wahl der Mittel zur Entschuldung.“