FDP zu Lärmbelastung durch Windkraftanlagen

  • Windräder oft lauter als angenommen
  • Belastungen für die Menschen nicht hinnehmbar
  • Größere Abstände notwendig

WIESBADEN – Nach einem Bericht der Oberhessischen Presse lässt das Land alle Windräder in Hessen auf Lärmimmissionen überprüfen. Dazu erklärt René ROCK, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag:

„Das hessische Umweltministerium will jetzt alle hessischen Windkraftanlagen auf ihre Lärmimmissionen untersuchen lassen. Bei der Genehmigung vieler Anlagen wurde eine Messmethode zugrunde gelegt, die die Ausbreitung des Lärms nicht ausreichend berücksichtigt. Im Klartext: Es wird oft lauter, als angenommen. Es droht die Überschreitung zulässiger Lärmgrenzwerte im Bereich der Wohnbebauung. Dieses Problem haben wir gegenüber der Landesregierung mehrfach im Rahmen Kleiner Anfragen angesprochen. Schon seit April letzten Jahres ist bekannt, dass viele hessische Bürger unter zu hohen Lärmbelastungen durch Windkraftanlagen leiden, beispielsweise in Ober-Beerbach, Michelstadt, Sinntal, Schlüchtern, Bad Arolsen, Gilserberg, Eiterfeld, Bad Hersfeld, Helsa, Rixfeld, Roßdorf und Brauerschwend.“

Rock weiter: „Umweltministerin Hinz hätte viel früher handeln müssen, denn schon 2014 haben Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen gezeigt, dass das den Genehmigungen zugrunde gelegte Berechnungsmodell den tatsächlichen Lärm nicht ausreichend erfasst. Das Berechnungsmodell ist von bodennahen Schallquellen von 30 Meter Höhe ausgegangen. Tatsächlich haben Windkraftanlagen in Hessen aber in der Regel eine Nabenhöhe von 140 Metern und mehr. Man braucht kein Physiker zu sein, um zu verstehen, dass dann die real gemessen Lärmwerte viel höher ausfallen, als prognostiziert. Seit Februar 2015 waren der hessischen Landesregierung die Erkenntnisse aus NRW bekannt. Trotzdem wurden in Hessen Windkraftanlagen weiter nach der alten lärmfreundlichen Methodik genehmigt. Die schwarz-grüne Landesregierung kämpft vehement für mehr Windkraft. Da passten die Erkenntnisse aus NRW, die in der Praxis zu größeren Abständen und weniger Windkraftstandorten führen können, nicht in die Planung.“

Rock: „Im September 2017 wurde die alte Methodik von einem Gericht für unzulässig erklärt. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz hat ein neues Lärmberechnungsverfahren entwickelt, dass ab November 2017 anzuwenden ist. Wenn nun die Landesregierung alle Windkraftanlagen in Hessen überprüft, dann nicht freiwillig, sondern weil sie dazu gezwungen wurde. Statt frühzeitig auf neue Erkenntnisse zu reagieren, hat die Landesregierung viel zu lange abgewartet. Leidtragende sind die Bürger, die unter dem Lärm leiden.“

„Sollte die Überprüfung ergeben, dass Windkraftanlagen die Lärmgrenzen überschreiten, muss gehandelt werden“, verlangt Rock. „Umweltministerin Hinz war noch im Dezember davon ausgegangen, dass durch das neue Verfahren keine Einschränkungen für Windkraftanlagen zu erwarten sind. Nun erklärt das Ministerium, dass es zumindest in den Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr zu Betriebseinschränkungen kommen kann. Dann jedoch stellt sich schnell die Frage der Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen. Ich hoffe, dass die Verzögerungstaktik der Umweltministerin am Ende nicht zu Schadenersatzansprüchen gegen das Land Hessen führt. Auf jeden Fall zeigt sich einmal mehr, dass es richtig ist die Abstandsgrenzen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu erhöhen, weil größere Anlagen eben zu objektiv größeren Belastungen führen. Wir hatten dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, den CDU, Grüne, SPD und Linke in ihrer Pro-Windkraft-Allianz jedoch abgelehnt hatten.“

Rock kündigte an: „Wenn wir Freie Demokraten nach der Landtagswahl in Regierungsverantwortung kommen, werden wir für größere Abstandsgrenzen sorgen.“