Illegale Rodung von mehr als 30.000 Quadratmeter Wald durch Privatinvestor „Luftstrom“

René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, sieht im Fall „Luftstrom“ eine Verschleppung der Strafverfolgung durch das von den Grünen besetzte Regierungspräsidium Darmstadt. Konkret geht es um die illegale Rodung von über 30.000 Quadratmeter Wald durch den Privatinvestor „Luftstrom“ beim Bau des Windparks „Hallo“ in Freiensteinau, zu dessen Eröffnung auch Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir angekündigt war.

„Seit September 2013 ist den Landesbehörden bekannt, dass die Firma Luftstrom in krasser Form gegen Genehmigungsauflagen verstoßen und hektarweise Wald unrechtmäßig abgeholzt hat. Bis heute hat das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt keinerlei Sanktionen gegen das Unternehmen verhangen. Ein Jahr hat es gedauert, bis überhaupt ein förmliches Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Hessische Forstgesetz und das Hessische Waldgesetz eröffnet wurde“, so Rock.

Rock weiter:

„Doch auch danach hat das Regierungspräsidium Darmstadt kein Interesse an einer Aufklärung gezeigt. Es hat nichts unternommen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Obwohl der beschuldigte Investor seit mehr als eineinhalb Jahren immer wieder gesetzte Fristen hat verstreichen lassen, wurden keine wirkungsvollen Maßnahmen ergriffen. Im Gegenteil, das Regierungspräsidium macht diese Hinhaltetaktik bis heute bereitwillig mit.

Wenn es um den Bau von Windkraftanlagen geht, drücken die zuständigen Behörden offenbar gerne beide Augen zu, sogar wenn hektarweise Wald rechtswidrig abgeholzt wird. Dabei waren Mitarbeiter des Landesbetriebes Hessen-Forst bei den Rodungsmaßnahmen unmittelbar vor Ort gewesen, um diese zu überwachen und zu kontrollieren. Von einem ordentlichen Verfahren und einer wirkungsvollen Durchsetzung und Kontrolle der Genehmigungsbedingungen kann offenkundig keine Rede sein.

Der Fall Luftstrom ist nicht der erste, in dem es zu einer zweifelhaften Kollaboration zwischen Regierungspräsidien und privaten Windkraftinvestoren kommt. Bekanntlich beraten Beamte des RP, die mit der Genehmigung von Windkraftanlagen dienstlich betraut sind, in ihrer Freizeit gegen Honorar Windkraftinvestoren, die sie im Dienst dann wieder kontrollieren sollen. Das erinnert mehr an eine Bananenrepublik als an einen Rechtsstaat.“