Klage des BUND gegen Enoch zu Guttenberg und den Norddeutschen Rundfunk
Der BUND e.V. hat die gegen Enoch zu Guttenberg und den Norddeutschen Rundfunk (NDR) angestrengte Klage beim Landgericht Hamburg fallen gelassen. Vorausgegangen war ein Beitrag des ARD Magazins „plusminus“, in dem Herr zu Guttenberg dem BUND vorgeworfen hatte, die Interessen des Naturschutzes beim Ausbau der Windkraft zu verraten. Viele führende Persönlichkeiten des BUND, so zu Guttenberg, würden über enge Verbindungen zur Windkraftindustrie verfügen und für diese arbeiten. Daraufhin habe der BUND von zu Guttenberg und dem NDR die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.
René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP Fraktion im Hessischen Landtag, erklärte dazu:
„Die angeblichen Naturschützer in den Vorstandsetagen des BUND sind mit dem Versuch grandios gescheitert, einen ihrer prominentesten Kritiker juristisch mundtot zu machen. Herr zu Guttenberg gehört zu den Mitgründern des BUND, seit Jahrzehnten engagiert er sich für den Schutz von Natur und Landschaft in Deutschland. Persönlichkeiten wie ihm hat der BUND sein Ansehen als Naturschutzorganisation überhaupt zu verdanken. Mit der Rücknahme der Klage steht fest, dass die Aussagen von Herrn zu Guttenberg über die engen Verquickungen zwischen der milliardenschweren Windkraftindustrie und dem BUND zulässig sind. Offenbar sind seine Beweise so umfassend, dass der BUND mit einem Scheitern der Klage rechnen musste und nunmehr nur noch um Schadensbegrenzung bemüht ist.“
Rock weiter:
„Die Windkraftlobby hat sich mit viel Geld Einfluss in allen Bereichen, auch bei Naturschutzorganisationen, verschafft. Diese Verquickungen, wie sie Herr zu Guttenberg öffentlich anprangert, müssen wir offenlegen und transparent machen. Naturschutzverbände genießen besondere Rechte, beispielsweise das Verbandsklagerecht, und werden von der öffentlichen Hand unterstützt, weil sie dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Wenn diese Verbände allerdings mehr im Sinne der privaten finanziellen Interessen einiger Aktiven in den Vorstandsetagen handeln und sie ihrem eigentlichen Zweck, dem Natur- und Landschaftsschutz vor Ort, nicht mehr nachkommen, muss die Transparenz dieser Verbände auf den Prüfstand gestellt werden.“