Rechte von Kindern und Jugendlichen
- Kinderrechte gehören in die Verfassung
- Das Kindeswohl rückt damit stärker in den Fokus der Gesellschaft
- Kinderrechte eigenen sich nicht für ideologische Debatten
„Die Rechte von Kindern und Jugendlichen liegen uns in ganz besonderer Weise am Herzen. Sie sind auf unseren Schutz und unsere Fürsorge angewiesen, gleichermaßen aber auch darauf, umfassend in ihrer Entwicklung gefördert zu werden, damit sie von Anfang an die Chance auf einen gelungenen Start in ein erfülltes Leben haben“, erklärte René ROCK, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag anlässlich der heutigen Debatte zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen.
Rock weiter:
„Wir halten es für richtig und wichtig, dass die Kinderrechte in die Hessische Verfassung aufgenommen werden, denn die im Grundgesetz verankerten Rechte gelten zwar auch für Kinder, doch sie werden den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht. Mit der Aufnahme in die Verfassung erhält das Kindeswohl einen besonderen und sichtbaren Stellenwert, der sich in der Folge auch in der Gesellschaft niederschlagen wird.
Aus unserer Sicht eignet sich das Thema jedoch nicht für ideologisch motivierte Debatten im Landtag, die von der Linken-Fraktion immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden und nur dazu dienen, das Thema mit einer Vielzahl anderer Themen zu verknüpfen, die nur den Zweck haben, einmal mehr das linke Profil zu schärfen.
Es erschließt sich uns auf der anderen Seite aber auch nicht, warum die Landesregierung zwei Tage vor dieser Debatte eine Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte beruft, ohne zuvor die Fraktionen darüber in Kenntnis zu setzen. Sie erweckt hier den Eindruck, als wolle sie noch schnell ein politisches Zeichen setzen.
Für uns Freie Demokraten gehören die Verankerung und die Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten nicht in die politischen Grabenkämpfe der Parteien, sondern in die Verfassung und die entsprechenden Fachgremien.