ROCK zu Dieselfahrverbot und Kraftfahrtbundesamt
- Brief des KBA an Dieselhalter Schlag ins Gesicht
- Es geht um die Verhinderung von Diesel-Fahrverboten, nicht um Werbeaktionen
- Volker Bouffier hat den Hessen versprochen, dass das Fahrverbot nicht kommt
WIESBADEN – Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag, René ROCK, hat das Verhalten des Kraftfahrtbundesamts (KBA) in der Frage drohender Diesel-Fahrverboten als wirklichkeitsfremd und nicht nachvollziehbar bezeichnet: „Der Brief des KBA an 1,5 Millionen Halter alter Dieselfahrzeuge mit der Empfehlung, sich ein neues Auto zu kaufen, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Es geht darum, Diesel-Fahrverbote zu verhindern und nicht um Werbeaktionen für die Automobilindustrie. Hunderttausende Halter von Dieselautos, die bei Fahrverboten nicht mehr in bestimmte hessische Städte fahren dürfen, können sich gar keine neuen Autos von heute auf morgen leisten, auch wenn das KBA noch so sehr auf Rabatte der Automobilindustrie verweist. Sie haben in gutem Glauben in der Vergangenheit einen Diesel angeschafft und werden jetzt vom KBA vor den Kopf gestoßen.“
Rock forderte die Landesregierung auf, endlich einen Maßnahmenplan vorzulegen, wie das bereits ab dem 1. Februar angeordnete Fahrverbot für Frankfurt verhindert werden kann: „Volker Bouffier hat den Hessen versprochen, dass das Dieselfahrverbot nicht kommt. Er ist in der Pflicht. Wir Freien Demokraten haben dazu praktikable Vorschläge gemacht, etwa die Verwendung des schadstoffarmen Dieselkraftstoffs GTL, Zuschüsse für den Austausch der Taxiflotte, Verkehrslenkungsmaßnahmen und anderes mehr. Wir bleiben bei unserer Forderung nach einem 100-Millionen-Euro-Sofortprogramm, um die kalte Enteignung hunderttausender Dieselfahrer in Hessen zu verhindern.“ Die schwarz-grüne Landesregierung habe seelenruhig die Landtagswahl abgewartet und legt jetzt die Hände in den Schoß. „Den Dieselfahrern im Land läuft die Zeit davon und Schwarz-grün schaut dabei zu“, so Rock.
Hintergrund: Bis zum 24. November muss die Landesregierung die Begründung des Rechtsmittels gegen das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts zum Dieselfahrverbot einreichen.