ROCK zur Kritik am Ausbau der Windkraft

  • Neue Energiepolitik gefordert
  • EEG muss weg

WIESBADEN – Im Zusammenhang mit Äußerungen von René Rock, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, zur Energiepolitik der Hessischen Landesregierung und der Debatte um den Windpark Hofbieber, erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, René ROCK, im Hessischen Landtag: „In einer Pressemitteilung vom 3. Mai 2018 habe ich auf die Auswirkungen der Energiepolitik der Hessischen Landesregierung hingewiesen. Konkret ging es in der Diskussion um die Frage, ob und in welchem Umfang nachträgliche Beschränkungen des Betriebs von Windkraftanlagen zu erheblichen Problemen führen können. Meine Aussagen dazu habe ich nach Hinweisen der Betreiber in den Teilen korrigiert, in denen sie den Sachverhalt verkürzt oder unzutreffend darstellten. An der grundsätzlichen Kritik am Ausbau der Windkraft in Hessen hält die FDP-Fraktion vollumfänglich fest.“

 Rock weiter:

„Windkraftanlagen bedrohen vielerorts gefährdete Arten, insbesondere geschützte Vögel. Aus meiner Sicht war es ein Fehler den Windpark in Hofbieber zu genehmigen, weil es hier erhebliche artenschutzrechtliche Bedenken von Naturschutzverbänden gibt. Viele Windkraftanlagen in Hessen dürfen nur unter Abschaltauflagen betrieben werden. Wir werden jetzt sehr genau darauf schauen, ob die Abschaltzeiten tatsächlich eingehalten wurden. Betreibern, die gegen solche Auflagen verstoßen und Windkraftanlagen weiter laufen lassen, drohen Verfahren und die Abschöpfung der unzulässig erzielten Gewinne.“

Rock weiter:

„Auch Windkraftanlagen haben wirtschaftliche Risiken. Immer dann, wenn weniger Wind als prognostiziert weht oder wegen naturschutzrechtlicher Dinge der Betrieb eingeschränkt werden muss, stellt sich die Frage, ob und wie lange Windkraftanlage weiterbetrieben werden können. Für den Fall, dass eine solche Anlage den Betrieb erheblich einschränken muss, ist eine Insolvenz nicht ausgeschlossen.“

„Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches müssen Windkraftanlagen vollständig zurückgebaut werden, wenn der Betrieb eingestellt wird. Zur Sicherung der Rückbaupflicht sehen das Baugesetzbuch bzw. landesrechtliche Vorgaben eine Sicherheitsleistung seitens der Betreiber vor. Die spannende Frage ist, ob diese Sicherheitsleistung in Hessen wirklich ausreichend ist. Nach der Formel Nabenhöhe der Windkraftanlage in Meter mal 1.000 wird der Betrag der Sicherungsleistung in Hessen ermittelt. Das sind bei einer Größe von 140 Metern 140.000 Euro Sicherheitsleistung. Ob diese im Jahr 2013 festgelegte Formel aber tatsächlich ausreicht, den Rückbau einer Windkraftanlage nach 20 Jahren bezahlen zu können, ist angesichts der zu erwartenden Baukostensteigerungen zweifelhaft. Der Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes weist für die letzten Jahre jährliche Kostensteigerungen von bis zu 4 Prozent aus. In Nordrhein-Westfalen hinterlegen Betreiber von Windkraftanlagen beispielsweise 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionssumme. Viel sinnvoller wäre deshalb eine dynamische Anpassung der Sicherheitsleistung, um das tatsächliche Ausfallrisiko abzufangen.“

Rock abschließend:

„Wir wollen als FDP eine Änderung der Energiepolitik in Hessen erreichen. Wir setzen auf Forschung und Innovationen und Anreize die wirklich zu CO2-Einsparungen führen. Das EEG muss deshalb weg.“