Vernehmung der Mitarbeiterin des Bundesamts für Verfassungsschutz
Anlässlich der heutigen Vernehmung der Mitarbeiterin des Bundesamts für Verfassungsschutz im NSU-Untersuchungsausschuss erklärte der Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, René ROCK: „Die heutige Zeugenvernehmung erschüttert die Argumentation des damaligen Innenministers Bouffier, der stets den Quellenschutz über das Anliegen der Staatsanwaltschaft der direkten Vernehmung gestellt hatte. Denn heute wurde bekannt, dass die Amtsleitung bereits seit Sommer darüber Kenntnis hatte, dass die Quellen schon im Zuge der Ermittlungen von der Polizei identifiziert waren. Somit war der Schutz der Identitäten der Quellen gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht mehr von überragendem Interesse. Die deutsche Strafprozessordnung sieht zudem Möglichkeiten vor, zu vernehmenden Personen zu schützen und gleichwohl durch die direkte Vernehmung die offenen Fragen klären zu können. Somit steht fest, dass es durchaus einen rechtlich zulässigen Weg gegeben hätte, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu behindern und gleichzeitig die Sicherheit des Staates nicht zu gefährden. Bouffiers bisherige Rechtfertigung wackelt damit gewaltig.“