Wahlfreiheit für Eltern bei Kita-Betreuung durchsetzen
- Dringender Handlungsbedarf
- Jedes Kind muss überall betreut werden können
- Bisherige Regelung passt nicht mehr in unsere Zeit
Die gestrige Anhörung zu einem FDP-Gesetzentwurf, der die Wahlfreiheit von Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder verbessern soll, hat den dringenden Handlungsbedarf in dieser Frage bestätigt. Das Land ist in der Pflicht, hier verträgliche Lösungen zu schaffen, erklärte anschließend FDP-Fraktionschef René ROCK, zugleich sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion. „Kommunen dürfen die Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden in ihren Kitas nicht verweigern, während sich die Verwaltung ahnungslos zeigt“, sagte Rock.
„Die Betreuung von Kindern in anderen Kommunen als der Wohnortkommune ist ein Problem, das wir angehen müssen“, so der FDP-Fraktionschef. Mit dem Gesetzentwurf der Freien Demokraten sollen die flexible Betreuung von Kindern und das Wahlrecht der Eltern durchgesetzt werden.
Rock weiter:
„Es ist in Hessen leider häufig so, dass Eltern das Recht, ihr Kind an einem Ort ihrer Wahl (beispielsweise am Arbeitsort) betreuen zu lassen, nicht wahrnehmen können. Dies trifft nicht nur Paare, sondern in besonders empfindlicher Weise auch Alleinerziehende. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird dadurch unnötig erschwert – besonders in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes. Obwohl wir im Kinderförderungsgesetz einen Weg eröffnet haben, der es den Kommunen ermöglicht, die Betreuung von Kindern aus anderen Gemeinden gegenseitig abzurechnen, weigern sich viele Kommunen, überhaupt Kinder aus anderen Gemeinden aufzunehmen. Dass die Nachfrage nach solchen Plätzen zurückgeht, sei ein Indiz dafür, dass die Wahlfreiheit hier offensichtlich nicht funktioniere. In einer globalisierten Welt und insbesondere in der Metropolregion Rhein-Main, muss es jedoch unbürokratisch möglich sein, sein Kind in der Nähe des Arbeitsplatzes betreuen zu lassen. Das, was wir zurzeit erleben, ist ein Anachronismus, der nicht mehr in unsere Zeit passt.“
Rock abschließend:
„Aus diesem Grund sieht unser Gesetzentwurf vor, dass das Land Hessen selbst die Kosten für die Betreuung auswärtiger Kinder trägt und über eine Pauschale an die aufnehmenden Kommunen erstattet. Wir wollen damit erreichen, dass es in Hessen selbstverständlich wird, dass jedes Kind überall betreut werden kann.“