Windkraft

  • Grünen enttarnen eigene Doppelmoral: Naturschutz spielt bei Windkraftausbau offenbar keine Rolle
  • Grüne verraten Naturschützer zu Gunsten der Windkraftlobby

Im Zusammenhang mit dem jetzt bekannt gewordenen Erlass des Hessischen Umweltministeriums bezüglich Mindestabstandsgrenzen streng geschützter Fledermausarten zu Windkraftanlagen erklärte René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Es wird immer deutlicher, dass die Grünen nicht zögern, den Natur- und Artenschutz dem Windkraftausbau zu opfern. Um noch mehr Windkraftanlagen bauen zu können, hatte das von den Grünen geführte Umweltministerium einst per Erlass vom 10. Juni 2016 die im Leitfaden vorgeschriebene Tabuzone von Windrädern zu den Quartierbereichen der Mopsfledermaus auf 1.000 Meter reduziert. Doch damit nicht genug: Mit Schreiben vom 24. November 2016 hat das Hessische Umweltministerium nun das Regierungspräsidium Südhessen angewiesen, nur noch die Einhaltung eines Mindestabstandes von 200 Metern gegenüber Windkraftbetreibern zu verlangen. Während sich die Grünen beim Bau der A44 in Nordhessen noch wegen streng geschützter Fledermäuse dafür einsetzten, dass die gesamte Trassenführung verändert wird, was viele Millionen Euro an zusätzlichen Kosten verursacht hatte, spielt der Artenschutz, wenn es um das grüne Prestigeprojekt des Windkraftausbaus geht, plötzlich keine Rolle mehr. Die Grünen enttarnen somit ihre eigene Doppelmoral, die nur schwer zu toppen sein dürfte.“

Rock weiter:

„Fakt ist, dass die Grünen in Hessen mit Frau Hinz an der Spitze dafür gesorgt haben, dass die Mindestabstände zum Schutz der Natur um sage und schreibe 96 Prozent geschliffen wurden, um noch mehr Windkraftanlagen bauen zu können. Die Anlagen können also künftig direkt neben den Quartieren errichtet werden, wodurch das Schutzniveau faktisch auf Null sinkt. Die Windkraftideologie sowie die vielen Millionen Euro an Subventionsgeld führen ganz offensichtlich dazu, dass die Grünen ihrem einstigen Anspruch als Partei des Natur- und Artenschutzes zuwider handeln und die berechtigten Sorgen der Naturschützer in den Wind schlagen. Offenbar steht man der Windkraftlobby letztlich einfach näher.“


Hintergrund:

Die Mopsfledermaus ist eine nach europäischem Recht streng zu schützende Art. Bevor die Grünen in die Hessische Landesregierung eintraten, galt deshalb ein Mindestabstand von 5.000 Metern, der zwischen Windkraftanlagen und den Quartierbereichen der Fledermaus eingehalten werden musste. Grundlage war der Leitfaden „Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen“ vom 29.11.2012.